Änderung Finanzordnung

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Änderung Finanzordnung

Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • §1 Beiträge, Gebühren und Kostenerstattung
  • §1 Abschnitt 2 - Beträge zzgl. USt
  • §1 Abschnitt 2.4.1 - Klarstellung Verwaltungsgebühr
  • §1 Abschnitt 2.4.2 - Klarstellung SEPA-Lastschriftverfahren/Verwaltungsgebühr
  • §1 Abschnitt 4 - Beträge zzgl. USt

Die neue Finanzordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft, da es sich um redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen handelt. Sie finden diese unter folgendem Link:

Service -> Downloads ->Verband

von Ute Hillenbrand Uhr

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